Richterliche Gewalt

Die richterliche Gewalt vereint alle Instanzen, die im Kanton Freiburg für die Rechtsprechung zuständig sind: Gerichte, Staatsanwältinnen und -anwälte, Friedensgerichte, Kommissionen und Oberämter. Die richterliche Gewalt übt ihre Tätigkeit in völliger Unabhängigkeit aus, ohne Weisungen oder Anordnungen der gesetzgebenden oder der ausführenden Gewalt.