Gesetzgebende Gewalt

Der Saal des Grossen Rates © SBC Alain Kilar
Der Saal des Grossen Rates © SBC Alain Kilar

Der Grosse Rat ist die oberste Behörde des Kantons, der die gesetzgebende Gewalt ausübt. Er besteht aus 110 Grossrätinnen und Grossräten, die vom Volk nach dem Proporzwahlsystem für fünf Jahre gewählt werden. Das Gesetz definiert maximal acht Wahlkreise. Damit wird für eine angemessene Vertretung der Regionen des Kantons gesorgt. Der Grosse Rat tritt regelmässig zu Sessionen zusammen, in der Regel acht Mal pro Jahr. Er verfügt über ein eigenes Sekretariat; dieses wird von der Generalsekretärin oder vom Generalsekretär, die oder der für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt wird geleitet. Ferner kann er auf die Dienste der Verwaltung zurückgreifen.